Herzlich willkommen auf der Homepage 
der Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V.*

* ehem. Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e.V.

Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie Häuser in in besonders energiesparender Bauweise (Niedrigenergie-Häuser, Passivhäuser, ...) mit hoher Qualität planen, bauen, anbieten, kaufen oder verkaufen und dazu als Qualitätsmaßstab das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise nutzen möchten. Sie sind hier ebenfalls richtig, wenn Sie sich als unabhängiger Sachverständiger ("Güteprüfer") für die Gütesicherung fremder Bauvorhaben engagieren möchten. Und Sie sind hier auch richtig, wenn Sie sich zunächst nur über Häuser auf hohem energetischen Niveau informieren oder für die allgemeine Verbreitung solcher Bauweisen engagieren möchten.

In dieser Einführung informieren wir Sie kurz über folgende Themen: 

- Wer ist die Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. 
- Was ist das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise
- Was ist ein Niedrigenergie-Haus bzw. ein Passivhaus im Sinne der Gütegemeinschaft
- Was nützt einem das Gütezeichen
- Wie erhält man das Gütezeichen
- Was kostet das Gütezeichen
- Wie kann man in der Gütegemeinschaft mitarbeiten

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Wir wünschen Ihnen Viel Spaß bei der Lektüre unserer Homepage !
 
 

Wer ist die Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V.

Die Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. mit Sitz in Biberach ist eine bundesweit tätige Prüforganisation für die energetische Qualität von Neubauten. Sie vergibt das RAL-Gütezeichen Nr.965 für die Planung oder Bauausführung von Häusern in besonders energiesparender Bauweise. Im Rahmen ihrer Gütesicherung überwachen ihre unabhängigen Sachverständigen bundesweit einheitlich sowie produkt- und herstellerunabhängig die energetische Qualität von Neubauten in der Planung und in der Bauausführung. Die Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. ist Mitglied des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. in Sankt Augustin. 

Gründungsmitglieder der Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. waren das Niedrig-Energie-Institut in Detmold, die Handwerkskammer Hamburg, die Bremer Energie-Konsens GmbH, die Ingenieurbüros Bau+Energie+Umwelt in Springe, UTEC in Bremen, BEO in Bremen und M.Meyer-Olbersleben in Lüneburg sowie Privatpersonen, die sämtlich schon lange in der Förderung, Forschung, Beratung, Planung und Qualitätssicherung von Niedrigenergie-Häusern tätig sind. Seither nimmt die Zahl der Mitglieder und Güteprüfer ständig zu. Angestrebt wird ein bundesweit flächendeckendes Netzwerk von etwa 2.000 Güteprüfern und eine so große Zahl an aktiven und Fördermitgliedern, daß die nötige Vereins- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Mitwirkung in Fachgremien in hoher Qualität geleistet werden kann. 

Der Verein finanziert sich ausschließlich über Beiträge, Prüfgebühren und Spenden.

Die Adressen des Vereins, seiner Gremien, der Güteprüfer und der Mitglieder finden Sie in der Rubrik "Kontakte" unserer Homepage, die Vereinsinterna und Möglichkeiten zur Mitarbeit in der Rubrik "Mitarbeit".

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Was ist das –Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise 

Das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise RAL-GZ 965 ist eine patentrechtlich geschützte Kennzeichnung für Gebäude in besonders hoher energetischer Qualität. Es wird von der Gütegemeinschaft auf Antrag entweder zunächst nur für die Planung oder für die Planung und Bauausführung verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist eine erfolgreiche Güteprüfung durch einen vom jeweiligen Bauvorhaben unabhängigen und von der Gütegemeinschaft akkreditierten Sachverständigen ("Güteprüfer"). Das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise dient Bauherren oder Gebäudekäufern als Sicherheit für die umfassende energetische Qualität des Gebäudes und den dadurch zu erwartenden deutlich geringeren Heizwärmebedarf. 

Viele Häuser werden heute als "Niedrigenergie-Häuser", "Passivhäuser" oder "Energiesparhäuser" bezeichnet, ohne daß präzise definiert, zugesichert und überwacht wird, welche besonderen Qualitäten sie überhaupt haben. Neubauten mit dem jeweiligen RAL-Gütezeichen weisen demgegenüber klar definierte Qualitäten beim Wärmeschutzung rund um die gesamte Gebäudehülle und bei der Haustechnik auf. Sie schaffen dadurch umfassende Sicherheit bezüglich der energetischen Qualität eines Hauses und der künftigen Verbräuche.

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Was ist ein Niedrigenergie-Haus bzw. ein Passivhaus
im Sinne der Gütegemeinschaft ?

a) Niedrigenergiehaus

Ein Niedrigenergie-Haus im Sinne der Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. ist ein Gebäude, dessen baulicher Wärmeschutz rund um die gesamte Gebäudehülle darauf abgestimmt ist, gegenüber heutiger Energiesparverordnung um 30 % geringere Transmissions-Wärmeverluste zu erreichen. Durch zusätzliche Anforderungen an die Haustechnik wird darüber hinaus der Heizwärmebedarf noch weiter verringert. Dies beinhaltet nicht nur Anforderungen an die Wärmedämmung der Regelflächen und Sonderbauteile, sondern auch an die Vermeidung oder Minimierung von Wärmebrücken, an eine mehr als nur normgerechte Luftdichtheit sowie an eine angepaßte Heizung und Lüftung.

Die technischen Einzelanforderungen sind in den "Güte- und Prüfbestimmungen" beschrieben, die Sie in der Rubrik "Anforderungen"  unserer Homepage lesen oder aus der Rubrik "Downloads" auf Ihrer Rechner herabladen können.

Die wesentlichen Einzelanforderungen sind dabei:

Baulicher Wärmeschutz:  Der für ein bestimmtes gebäude geltende spezifische Transmissions- wärmeverlust HT' nach Anhang 1 Tabelle 1 der Energieeinsprverordnung 2002 muß um wenigstens 30 % unterschritten werden. Dies läßt sich durch wirkungsvolle Wärmedämmung aller Außenbauteile und Minimierung der Wärmebrücken erreichen.

Wärmebrückenvermeidung: Über die Anforderungen der DIN 4108 und die Empfehlungen des Beiblatts 2 dieser Norm hinaus werden bestimmten Anforderungen an die Mindest-Dämmung zur Vermeidung von Wärmebrücken gestellt. Angestrebt wird eine ununterbrochene wärmedämmende Schicht rund um das Haus, die nicht von Materialien mit Lambda-Werten über 0,22 W/mK durchstoßen wird; andernfalls sind Kompensationen oder Flankendämmungen nötig.

Luftdichtheit: Die Luft-Undichtheit der Gebäudehülle muß um wenigstens ein Drittel niedriger sein, als es die DIN 4108/7 für Gebäude mit Lüftungsanlagen erlaubt. (n(50)< 1,0 /h).

Heizungsanlage: Bei Gas sind Brennwertkessel mit RAL-Umweltzeichen Nr.61 einzubauen. Bei Öl sind Kessel mit RAL-Umweltzeichen Nr. 46 einzubauen. Bei Elektrowärmepumpen muß vom Installateur eine Jahresarbeitszahl der gesamten Anlage von mindestens 3,2 bei Außenluft oder von mindestens 3,8 bei Erdwärme als Wärmequelle gewährleistet werden. Bei Feststoffheizung: Gebläse und automatische Brennstoffzufuhr sowie weitere Einzelanforderungen. Fernwärme und regenerative Energien sollen vorrangig genutzt werden.

Warmwasser: Möglichst geringe Umwandlungs-, Bereitschafts-, Verteil- und Regelverluste.

Lüftung: Zur Sicherstellung der Lufthygiene und Energieeinsparung sind in Niedrigenergie-Häusern Abluftanlagen oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einzubauen. Für deren Auslegung gibt es mehrere Detailanforderungen (siehe Güte- und Prüfbestimmungen).
 

b) Passivhaus

Ein Passvihaus im Sinne der Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. ist ein Gebäude, dessen Heizwärmebedarf QH nicht höher als 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und pro Jahr ist (15 kWh entsprechen 1,5 Litern Heizöl). Der Nachweis ist mit dem Berechnungsprogramm "Passivhaus-Projektierungspaket" (PHPP) des Darmstädter Passivhaus-Instituts zu führen. Ein Passivhaus stellt aus unserer Sicht heute den Stand der Technik beim energeisparenden Bauen dar und führt zu einem um 75-85 % verringerten Heizenergiebedarf gegenüber einem Neubau, der nur nach EnEV-Mindestanforderungen gebaut ist. 

Die technischen Einzelanforderungen sind in den "Güte- und Prüfbestimmungen" beschrieben, die Sie in der Rubrik "Anforderungen"  unserer Homepage lesen oder aus der Rubrik "Downloads" auf Ihrer Rechner herabladen können.

Baulicher Wärmeschutz:  Das Passivhaus ist vor allem durch einen besonders hohen baulichen Wärmeschutz mit Dämmstärken 30-40 cm und durch Fenster mit hochwertigen Dreifachverglasungen in wärmegewämmten Rahmen gekennzeichnet.

Wärmebrückenvermeidung: Passivhäuser sollen grundsätzlich wärmebrückenfrei geplant werden, was als gegeben angenommen wird, wenn die Wärmebrücken-Verlustkoeffizienten unter 0,01 W/mK liegen (näheres siehe im PHPP). Dies geht deutlich über die Mindestanforderungen von Beiblatt 2 der der DIN 4108 hinaus. Wärmebrückenfreie Konstruktionsmöglichkeiten sind bereits vielfältig von Produkt- und Systemherstellern sowie in der Fachliteratur publiziert.

Luftdichtheit: Die Luft-Undichtheit der Gebäudehülle muß um wenigstens 60 Prozent niedriger sein, als es die DIN 4108/7 für Gebäude mit Lüftungsanlagen erlaubt. (n(50)< 0,6 /h).

Heizungsanlage: Passivhäuser haben gegenüber normalen Neubauten zwar einen deutlich niedrigeren Heizwärmebedarf, jedoch einen gleichhohen Brauchwasser-Wärmebedarf. Bei angepaßter planung kann in ihnen zudem die ganze oder zumindest ein Großteil der Heizwärmeverteilung über das Lüftungssystem erfolgen (vorerwärmte Zuluft), sodaß auf das Pumpenwarmwasser-System mit Heizkörpern überwiegend verzichtet werden kann. Dies muß bei der Auslegung der Wärmeerzeugung, der Wärmeverteilung und der evtl. Wärmespeicherung berücksichtigt werden. Als Wärmeerzeuger kommen neben konventionellen Heizkesseln auch spezielle Wärmepumpensysteme in Frage. Seitens der Gütegemeinschaft gibt es für Passivhäuser keine anderen Anforderungen an die Wärmeerzeugung als bei Niedrigenerie-Häusern (s.o.).

Warmwasser: Möglichst geringe Umwandlungs-, Bereitschafts-, Verteil- und Regelverluste.

Lüftung: Passivhäuser benötigen mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, deren Wirkungsgrad über 85 % liegt. Für deren Auslegung gibt es mehrere Detailanforderungen (siehe Güte- und Prüfbestimmungen). Bei einer überwiegenden Heizwärmeverteilung über vorerwärmte Zuluft sind  bei der Lüftungsplanung neben den unterschieldichen hygienischen Luftmengenbedarfen der einzelnen Räume auch deren Wärmebedarfe zu berücksichtigen. 
 

c) andere besonders energiesparende Bauweisen

Das RAL-Gütezeichen kann auch für Neubauten in anderen besonders energiesparenden Bauweisen vergeben werden, sofern für diese eine eindeutige und technsich präzise Definition besteht, die vom Güteausschuß der Gütegemeisnchaft anerkannt wird. Dies gilt z.B. für Häuser, die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme für besonders energiesparender Bauweise errichtet werden. Nähere Auskünfte erteilt der Güteausschuß der Gütegemeinschaft.

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Was nützt einem das –Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise

Für Baufrauen, Bauherren und gewerbliche Investoren
erleichtert das RAL-Gütezeichen den Vertragsabschluß mit dem Architekten, dem Bauträger oder den ausführenden Firmen. Statt viele energierelevante Details einzeln zu verhandeln und vertraglich regeln zu müssen, vereinbaren Sie einfach von Ihren Vertragspartnern ein Haus mit RAL-Gütezeichen für Niedrigenergie-Bauweise oder Passivhaus-Bauweise (Planung und Bauausführung). Damit ist die energetische Qualität umfassend definiert und die Überprüfung der Planung und Ausführung an unabhängige Fachleute delegiert. Egal, ob Sie Ihr eigenes Wohnhaus planen oder gewerbsmäßig Immobilien erstellen: Sie erhalten für Ihre Investition die Sicherheit einer hohen energetischen Qualität. Das Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise kann zwar nicht alle Risiken beim Bauen ausschalten; das Risiko unnötiger Heizkosten aber schon. Das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise erhöht auch den Wert Ihrer Immobilie beim Wiederverkauf. Entweder direkt oder indirekt, weil sparsame Gebäude höhere Kaltmieten ermöglichen.

Für Firmen in der Bauwirtschaft
wertet das RAL-Gütezeichen ihr Produkt auf. Damit fällt es qualitätsbewußten Anbietern leichter, sich positiv von der Konkurrenz am Markt abzugrenzen. Bauen ist aus Sicht der Kunden auch Vertrauenssache. Das RAL-Gütezeichen weckt bei Ihren Kunden Vertrauen, und zwar zu recht. Ganz nebenbei sichert es die Qualität Ihrer eigenen Arbeit. Das allein macht es für qualitätsbewußte Anbieter kostbar.

Für Planerinnen und Planer in der Baubranche
ist die Zusicherung des RAL-Gütezeichens für Objekte Ihrer Kunden schon bei der Aquisition eine Hilfe. Woher wissen sonst Ihre Kunden, dass sie von Ihnen die umfassende energetische Qualität bekommen, die sie für ihr Neubauvorhaben wünschen? Sichern Sie von sich aus eine gütegeprüfte Planung zu. Erwerben Sie schon für Ihre Gebäudeplanung das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise für den jeweiligen energetischen Standard. Auch später bei der Bauausführung stehen Ihnen die GüteprüferInnen bei der Qualitätskontrolle zur Seite. Viele PlanerInnen vermissen bei kleineren Bauvorhaben die weggefallene behördliche Kontrolle. Die externen GüteprüferInnen nehmen ihnen ein bisschen von der Last der eigenen Verantwortung wieder ab.

Für Kommunen und andere Gebietskörperschaften
Das RAL-Gütezeichen ist eine Hilfestellung für kommunale Bau- und Energiepolitik. Die Anforderungen an besonders energiesparende Gebäude, die im Rahmen von Grundstücksverkäufen, städtebaulichen Verträgen oder Förderprogrammen erstellt werden, lassen sich jetzt mit einem Satz definieren: Es müssen Gebäude mit RAL-Gütezeichen für den jeweiligen energetischen Standard (NEH, PH, KfW-60...) sein!  Damit läßt sich viel Umweltentlastung mit minimalem Verwaltungsaufwand realisieren. So einfach ist das!

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Wie erhält man das Gütezeichen ? 

Der Weg zum Gütezeichen steht jedermann offen, der mit dem Bauvorhaben wirtschaftlich verbunden ist und für die Planung oder Bauausführung insoweit Entscheidungsverantwortung hat, als er die maßgeblichen Ausführungsdetails festlegen kann. Antragsteller können also sowohl Bauleute oder gewerbliche Investoren, Planer oder Fachplaner, Hersteller oder Bauvermittler sein. 

Der Antrag auf ein Gütezeichen wird direkt an die Gütegemeinschaft gestellt. Der Antragsteller wählt sich zugleich einen der von der Gütegemeinschaft akkreditierten Güteprüfer aus und beauftragt diesen mit der Begutachtung entweder nur der Planung oder der Planung + Bauausführung seines Bauvorhabens. Der Güteprüfer prüft die Einhaltung aller Anforderungen, erstellt hierüber ein Kurzgutachten und leitet dieses dem zentralen Güteausschuß zu. Der Güteausschuß verleiht das Gütezeichen mit Nutzungsrechten.

Näheres finden Sie auf der Homepage in der Rubrik "Prüfverfahren".

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Was kostet das Gütezeichen ? 

Die Kosten für das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise bestehen einerseits aus der Prüfgebühr der Gütegemeinschaft und andererseits aus dem Honorar des beauftragten Güteprüfers. Die aktuelle Prüfgebühren-Tabelle der Gütegemeinschaft finden Sie in der Homepage-Rubrik "Prüfverfahren". Für das Honorar des Güteprüfers gibt es keine Vorgabe der Gütegemeinschaft. Es hängt bei der Güteprüfung der Planung von der Größe des Bauvorhabens ab. Bei der Güteprüfung der Bauausführung hängt es auch von der Entfernung zwischen dem Baustandort und dem Büro des Güteprüfers ab. Am besten, Sie holen sich mehrere Angebote ein. Dazu können Sie sich ein Kostenanfrage-Formular und die Liste der akkreditierten Güteprüferherabladen und ausdrucken.

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Wie kann man in der Gütegemeinschaft mitarbeiten ? 

Der Verein hat laut Satzung ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder. Die ordentliche Mitgliedschaft des Vereins können natürliche oder juristische Person erwerben, die Leistungen der Planung und / oder Bauausführung von Häusern in besonder energiesparender Bauweise gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen erbringen, als Güteprüfer tätig werden möchten, oder die sich aus anderen Gründen für die Ziele des Vereins besonders engagieren. Eine Fördermitgliedschaft können natürliche oder juristische Personen erwerben, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertreten, sofern der Verein anerkennt, daß sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben. 

Für Mitglieder der Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. gibt es viele Möglichkeiten zur Mitwirkung. Der Verein hat neben den beiden formale Gremien (Vorstand und Güteausschuß) viele Mitglieder und Arbeitskreise, die sich um einzelne Themen kümmern. Für das individuelle Engagement kommt es neben den Vereinszielen dabei auch immer auf das persönliche Interesse und die Fachkenntnisse an. Nähere Auskünfte vor allem zur Mitarbeit als Güteprüfer gibt Ihnen auf Anfrage die Geschäftsstelle. 

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