Herzlich
willkommen auf der Homepage
der Gütegemeinschaft
energieeffiziente Gebäude e.V.*
* ehem. Gütegemeinschaft
Niedrigenergie-Häuser e.V.
Bei uns sind Sie richtig,
wenn Sie Häuser in in besonders energiesparender Bauweise (Niedrigenergie-Häuser,
Passivhäuser, ...) mit hoher Qualität planen, bauen, anbieten,
kaufen oder verkaufen und dazu als Qualitätsmaßstab das RAL-Gütezeichen
Niedrigenergie-Bauweise nutzen möchten. Sie sind hier ebenfalls richtig,
wenn Sie sich als unabhängiger Sachverständiger ("Güteprüfer")
für die Gütesicherung fremder Bauvorhaben engagieren möchten.
Und Sie sind hier auch richtig, wenn Sie sich zunächst nur über
Häuser auf hohem energetischen Niveau informieren oder für die
allgemeine Verbreitung solcher Bauweisen engagieren möchten.
In dieser Einführung
informieren wir Sie kurz über folgende Themen:
-
Wer
ist die Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V.
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Was ist das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise
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Was ist ein Niedrigenergie-Haus bzw. ein Passivhaus im Sinne der Gütegemeinschaft
-
Was nützt einem das Gütezeichen
-
Wie erhält man das Gütezeichen
-
Was kostet das Gütezeichen
-
Wie kann man in der Gütegemeinschaft mitarbeiten
Was in den anderen Themensseiten
unserer Internet-Präsentation zu finden ist, wird Ihnen angezeigt,
wenn Sie Ihren Mauszeiger über einen der links stehenden Themen-Buttons
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Wir wünschen Ihnen Viel
Spaß bei der Lektüre unserer Homepage !
Wer
ist die Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V.
Die Gütegemeinschaft energieeffiziente
Gebäude e.V. mit Sitz in Biberach ist eine bundesweit tätige
Prüforganisation für die energetische Qualität von Neubauten.
Sie vergibt das RAL-Gütezeichen Nr.965 für die Planung
oder Bauausführung von Häusern in besonders energiesparender
Bauweise. Im Rahmen ihrer Gütesicherung überwachen ihre unabhängigen
Sachverständigen bundesweit einheitlich sowie produkt- und herstellerunabhängig
die energetische Qualität von Neubauten in der Planung und in der
Bauausführung. Die Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude
e.V. ist Mitglied des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V. in Sankt Augustin.
Gründungsmitglieder
der Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. waren das
Niedrig-Energie-Institut in Detmold, die Handwerkskammer Hamburg, die Bremer
Energie-Konsens GmbH, die Ingenieurbüros Bau+Energie+Umwelt in Springe,
UTEC in Bremen, BEO in Bremen und M.Meyer-Olbersleben in Lüneburg
sowie Privatpersonen, die sämtlich schon lange in der Förderung,
Forschung, Beratung, Planung und Qualitätssicherung von Niedrigenergie-Häusern
tätig sind. Seither nimmt die Zahl der Mitglieder und Güteprüfer
ständig zu. Angestrebt wird ein bundesweit flächendeckendes Netzwerk
von etwa 2.000 Güteprüfern und eine so große Zahl an aktiven
und Fördermitgliedern, daß die nötige Vereins- und Öffentlichkeitsarbeit
sowie Mitwirkung in Fachgremien in hoher Qualität geleistet werden
kann.
Der Verein finanziert sich
ausschließlich über Beiträge, Prüfgebühren und
Spenden.
Die Adressen des Vereins,
seiner Gremien, der Güteprüfer und der Mitglieder finden Sie
in der Rubrik "Kontakte" unserer Homepage,
die Vereinsinterna und Möglichkeiten zur Mitarbeit in der Rubrik "Mitarbeit".
zum
Anfang
Was
ist das –Gütezeichen
Niedrigenergie-Bauweise
Das
RAL-Gütezeichen
Niedrigenergie-Bauweise RAL-GZ 965 ist eine patentrechtlich geschützte
Kennzeichnung für Gebäude in besonders hoher energetischer Qualität.
Es wird von der Gütegemeinschaft auf Antrag entweder zunächst
nur für die Planung oder für die Planung und Bauausführung
verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist eine erfolgreiche
Güteprüfung durch einen vom jeweiligen Bauvorhaben unabhängigen
und von der Gütegemeinschaft akkreditierten Sachverständigen
("Güteprüfer"). Das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise
dient Bauherren oder Gebäudekäufern als Sicherheit für die
umfassende energetische Qualität des Gebäudes und den dadurch
zu erwartenden deutlich geringeren Heizwärmebedarf.
Viele Häuser werden
heute als "Niedrigenergie-Häuser", "Passivhäuser" oder "Energiesparhäuser"
bezeichnet, ohne daß präzise definiert, zugesichert und überwacht
wird, welche besonderen Qualitäten sie überhaupt haben. Neubauten
mit dem jeweiligen RAL-Gütezeichen weisen demgegenüber klar definierte
Qualitäten beim Wärmeschutzung rund um die gesamte Gebäudehülle
und bei der Haustechnik auf. Sie schaffen dadurch umfassende Sicherheit
bezüglich der energetischen Qualität eines Hauses und der künftigen
Verbräuche.
zum
Anfang
Was
ist ein Niedrigenergie-Haus bzw. ein Passivhaus
im
Sinne der Gütegemeinschaft ?
a) Niedrigenergiehaus
Ein Niedrigenergie-Haus im
Sinne der Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. ist
ein Gebäude, dessen baulicher Wärmeschutz rund um die gesamte
Gebäudehülle darauf abgestimmt ist, gegenüber heutiger Energiesparverordnung
um 30 % geringere Transmissions-Wärmeverluste zu erreichen. Durch
zusätzliche Anforderungen an die Haustechnik wird darüber hinaus
der Heizwärmebedarf noch weiter verringert. Dies beinhaltet nicht
nur Anforderungen an die Wärmedämmung der Regelflächen und
Sonderbauteile, sondern auch an die Vermeidung oder Minimierung von Wärmebrücken,
an eine mehr als nur normgerechte Luftdichtheit sowie an eine angepaßte
Heizung und Lüftung.
Die technischen Einzelanforderungen
sind in den "Güte- und Prüfbestimmungen" beschrieben, die Sie
in der Rubrik "Anforderungen" unserer Homepage lesen oder aus der
Rubrik "Downloads" auf Ihrer Rechner
herabladen können.
Die wesentlichen Einzelanforderungen
sind dabei:
Baulicher Wärmeschutz:
Der für ein bestimmtes gebäude geltende spezifische Transmissions-
wärmeverlust HT'
nach Anhang 1 Tabelle 1 der Energieeinsprverordnung 2002 muß um wenigstens
30 % unterschritten werden. Dies läßt sich durch wirkungsvolle
Wärmedämmung aller Außenbauteile und Minimierung der Wärmebrücken
erreichen.
Wärmebrückenvermeidung:
Über die Anforderungen der DIN 4108 und die Empfehlungen des Beiblatts
2 dieser Norm hinaus werden bestimmten Anforderungen an die Mindest-Dämmung
zur Vermeidung von Wärmebrücken gestellt. Angestrebt wird eine
ununterbrochene wärmedämmende Schicht rund um das Haus, die nicht
von Materialien mit Lambda-Werten über 0,22 W/mK durchstoßen
wird; andernfalls sind Kompensationen oder Flankendämmungen nötig.
Luftdichtheit: Die
Luft-Undichtheit der Gebäudehülle muß um wenigstens
ein Drittel niedriger sein, als es die DIN 4108/7 für Gebäude
mit Lüftungsanlagen erlaubt. (n(50)<
1,0 /h).
Heizungsanlage: Bei
Gas sind Brennwertkessel mit RAL-Umweltzeichen Nr.61 einzubauen. Bei Öl
sind Kessel mit RAL-Umweltzeichen Nr. 46 einzubauen. Bei Elektrowärmepumpen
muß vom Installateur eine Jahresarbeitszahl der gesamten Anlage von
mindestens 3,2 bei Außenluft oder von mindestens 3,8 bei Erdwärme
als Wärmequelle gewährleistet werden. Bei Feststoffheizung: Gebläse
und automatische Brennstoffzufuhr sowie weitere Einzelanforderungen. Fernwärme
und regenerative Energien sollen vorrangig genutzt werden.
Warmwasser: Möglichst
geringe Umwandlungs-, Bereitschafts-, Verteil- und Regelverluste.
Lüftung: Zur
Sicherstellung der Lufthygiene und Energieeinsparung sind in Niedrigenergie-Häusern
Abluftanlagen oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
einzubauen. Für deren Auslegung gibt es mehrere Detailanforderungen
(siehe Güte- und Prüfbestimmungen).
b) Passivhaus
Ein Passvihaus im Sinne der
Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. ist ein Gebäude,
dessen Heizwärmebedarf QH
nicht höher als 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter Energiebezugsfläche
und pro Jahr ist (15 kWh entsprechen 1,5 Litern Heizöl). Der Nachweis
ist mit dem Berechnungsprogramm "Passivhaus-Projektierungspaket" (PHPP)
des Darmstädter Passivhaus-Instituts
zu führen. Ein Passivhaus stellt aus unserer Sicht heute den Stand
der Technik beim energeisparenden Bauen dar und führt zu einem um
75-85 % verringerten Heizenergiebedarf gegenüber einem Neubau, der
nur nach EnEV-Mindestanforderungen gebaut ist.
Die technischen Einzelanforderungen
sind in den "Güte- und Prüfbestimmungen" beschrieben, die Sie
in der Rubrik "Anforderungen" unserer Homepage lesen oder aus der
Rubrik "Downloads" auf Ihrer Rechner
herabladen können.
Baulicher Wärmeschutz:
Das Passivhaus ist vor allem durch einen besonders hohen baulichen Wärmeschutz
mit Dämmstärken 30-40 cm und durch Fenster mit hochwertigen Dreifachverglasungen
in wärmegewämmten Rahmen gekennzeichnet.
Wärmebrückenvermeidung:
Passivhäuser sollen grundsätzlich wärmebrückenfrei
geplant werden, was als gegeben angenommen wird, wenn die Wärmebrücken-Verlustkoeffizienten
unter 0,01 W/mK liegen (näheres siehe im PHPP). Dies geht deutlich
über die Mindestanforderungen von Beiblatt 2 der der DIN 4108 hinaus.
Wärmebrückenfreie Konstruktionsmöglichkeiten sind bereits
vielfältig von Produkt- und Systemherstellern sowie in der Fachliteratur
publiziert.
Luftdichtheit: Die
Luft-Undichtheit der Gebäudehülle muß um wenigstens
60 Prozent niedriger sein, als es die DIN 4108/7 für Gebäude
mit Lüftungsanlagen erlaubt. (n(50)<
0,6 /h).
Heizungsanlage: Passivhäuser
haben gegenüber normalen Neubauten zwar einen deutlich niedrigeren
Heizwärmebedarf, jedoch einen gleichhohen Brauchwasser-Wärmebedarf.
Bei angepaßter planung kann in ihnen zudem die ganze oder zumindest
ein Großteil der Heizwärmeverteilung über das Lüftungssystem
erfolgen (vorerwärmte Zuluft), sodaß auf das Pumpenwarmwasser-System
mit Heizkörpern überwiegend verzichtet werden kann. Dies muß
bei der Auslegung der Wärmeerzeugung, der Wärmeverteilung und
der evtl. Wärmespeicherung berücksichtigt werden. Als Wärmeerzeuger
kommen neben konventionellen Heizkesseln auch spezielle Wärmepumpensysteme
in Frage. Seitens der Gütegemeinschaft gibt es für Passivhäuser
keine anderen Anforderungen an die Wärmeerzeugung als bei Niedrigenerie-Häusern
(s.o.).
Warmwasser: Möglichst
geringe Umwandlungs-, Bereitschafts-, Verteil- und Regelverluste.
Lüftung: Passivhäuser
benötigen mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung,
deren Wirkungsgrad über 85 % liegt. Für deren Auslegung gibt
es mehrere Detailanforderungen (siehe Güte- und Prüfbestimmungen).
Bei einer überwiegenden Heizwärmeverteilung über vorerwärmte
Zuluft sind bei der Lüftungsplanung neben den unterschieldichen
hygienischen Luftmengenbedarfen der einzelnen Räume auch deren Wärmebedarfe
zu berücksichtigen.
c) andere besonders energiesparende
Bauweisen
Das RAL-Gütezeichen
kann auch für Neubauten in anderen besonders energiesparenden Bauweisen
vergeben werden, sofern für diese eine eindeutige und technsich präzise
Definition besteht, die vom Güteausschuß der Gütegemeisnchaft
anerkannt wird. Dies gilt z.B. für Häuser, die im Rahmen öffentlicher
Förderprogramme für besonders energiesparender Bauweise errichtet
werden. Nähere Auskünfte erteilt der Güteausschuß
der Gütegemeinschaft.
zum
Anfang
Was
nützt einem das –Gütezeichen
Niedrigenergie-Bauweise
Für Baufrauen, Bauherren
und gewerbliche Investoren
erleichtert das RAL-Gütezeichen
den Vertragsabschluß mit dem Architekten, dem Bauträger oder
den ausführenden Firmen. Statt viele energierelevante Details einzeln
zu verhandeln und vertraglich regeln zu müssen, vereinbaren Sie einfach
von Ihren Vertragspartnern ein Haus mit RAL-Gütezeichen für
Niedrigenergie-Bauweise oder Passivhaus-Bauweise (Planung und Bauausführung).
Damit ist die energetische Qualität umfassend definiert und die Überprüfung
der Planung und Ausführung an unabhängige Fachleute delegiert.
Egal, ob Sie Ihr eigenes Wohnhaus planen oder gewerbsmäßig Immobilien
erstellen: Sie erhalten für Ihre Investition die Sicherheit einer
hohen energetischen Qualität. Das Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise
kann zwar nicht alle Risiken beim Bauen ausschalten; das Risiko unnötiger
Heizkosten aber schon. Das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise
erhöht auch den Wert Ihrer Immobilie beim Wiederverkauf. Entweder
direkt oder indirekt, weil sparsame Gebäude höhere Kaltmieten
ermöglichen.
Für Firmen in der
Bauwirtschaft
wertet das RAL-Gütezeichen
ihr Produkt auf. Damit fällt es qualitätsbewußten Anbietern
leichter, sich positiv von der Konkurrenz am Markt abzugrenzen. Bauen ist
aus Sicht der Kunden auch Vertrauenssache. Das RAL-Gütezeichen
weckt bei Ihren Kunden Vertrauen, und zwar zu recht. Ganz nebenbei sichert
es die Qualität Ihrer eigenen Arbeit. Das allein macht es für
qualitätsbewußte Anbieter kostbar.
Für Planerinnen und
Planer in der Baubranche
ist die Zusicherung des
RAL-Gütezeichens
für Objekte Ihrer Kunden schon bei der Aquisition eine Hilfe. Woher
wissen sonst Ihre Kunden, dass sie von Ihnen die umfassende energetische
Qualität bekommen, die sie für ihr Neubauvorhaben wünschen?
Sichern Sie von sich aus eine gütegeprüfte Planung zu. Erwerben
Sie schon für Ihre Gebäudeplanung das RAL-Gütezeichen
Niedrigenergie-Bauweise für den jeweiligen energetischen Standard.
Auch später bei der Bauausführung stehen Ihnen die GüteprüferInnen
bei der Qualitätskontrolle zur Seite. Viele PlanerInnen vermissen
bei kleineren Bauvorhaben die weggefallene behördliche Kontrolle.
Die externen GüteprüferInnen nehmen ihnen ein bisschen von der
Last der eigenen Verantwortung wieder ab.
Für Kommunen und
andere Gebietskörperschaften
Das
RAL-Gütezeichen
ist eine Hilfestellung für kommunale Bau- und Energiepolitik. Die
Anforderungen an besonders energiesparende Gebäude, die im Rahmen
von Grundstücksverkäufen, städtebaulichen Verträgen
oder Förderprogrammen erstellt werden, lassen sich jetzt mit einem
Satz definieren: Es müssen Gebäude mit RAL-Gütezeichen
für den jeweiligen energetischen Standard (NEH, PH, KfW-60...) sein!
Damit läßt sich viel Umweltentlastung mit minimalem Verwaltungsaufwand
realisieren. So einfach ist das!
zum
Anfang
Wie
erhält man das Gütezeichen ?
Der Weg zum Gütezeichen
steht jedermann offen, der mit dem Bauvorhaben wirtschaftlich verbunden
ist und für die Planung oder Bauausführung insoweit Entscheidungsverantwortung
hat, als er die maßgeblichen Ausführungsdetails festlegen kann.
Antragsteller können also sowohl Bauleute oder gewerbliche Investoren,
Planer oder Fachplaner, Hersteller oder Bauvermittler sein.
Der Antrag auf ein Gütezeichen
wird direkt an die Gütegemeinschaft gestellt. Der Antragsteller wählt
sich zugleich einen der von der Gütegemeinschaft akkreditierten Güteprüfer
aus und beauftragt diesen mit der Begutachtung entweder nur der Planung
oder der Planung + Bauausführung seines Bauvorhabens. Der Güteprüfer
prüft die Einhaltung aller Anforderungen, erstellt hierüber ein
Kurzgutachten und leitet dieses dem zentralen Güteausschuß zu.
Der Güteausschuß verleiht das Gütezeichen mit Nutzungsrechten.
Näheres finden Sie auf
der Homepage in der Rubrik "Prüfverfahren".
zum
Anfang
Was
kostet das Gütezeichen ?
Die Kosten für das RAL-Gütezeichen
Niedrigenergie-Bauweise bestehen einerseits aus der Prüfgebühr
der Gütegemeinschaft und andererseits aus dem Honorar des beauftragten
Güteprüfers. Die aktuelle Prüfgebühren-Tabelle der
Gütegemeinschaft finden Sie in der Homepage-Rubrik "Prüfverfahren".
Für das Honorar des Güteprüfers gibt es keine Vorgabe der
Gütegemeinschaft. Es hängt bei der Güteprüfung der
Planung von der Größe des Bauvorhabens ab. Bei der Güteprüfung
der Bauausführung hängt es auch von der Entfernung zwischen dem
Baustandort und dem Büro des Güteprüfers ab. Am besten,
Sie holen sich mehrere Angebote ein. Dazu können Sie sich ein Kostenanfrage-Formular
und die Liste der akkreditierten Güteprüferherabladen
und ausdrucken.
zum
Anfang
Wie
kann man in der Gütegemeinschaft mitarbeiten ?
Der Verein hat laut Satzung
ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder. Die ordentliche Mitgliedschaft
des Vereins können natürliche oder juristische Person erwerben,
die Leistungen der Planung und / oder Bauausführung von Häusern
in besonder energiesparender Bauweise gemäß den Güte- und
Prüfbestimmungen erbringen, als Güteprüfer tätig werden
möchten, oder die sich aus anderen Gründen für die Ziele
des Vereins besonders engagieren. Eine Fördermitgliedschaft können
natürliche oder juristische Personen erwerben, die Wirtschafts- und
Verkehrskreise vertreten, sofern der Verein anerkennt, daß sie ein
berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.
Für Mitglieder der Gütegemeinschaft
energieeffiziente Gebäude e.V. gibt es viele Möglichkeiten zur
Mitwirkung. Der Verein hat neben den beiden formale Gremien (Vorstand und
Güteausschuß) viele Mitglieder und Arbeitskreise, die sich um
einzelne Themen kümmern. Für das individuelle Engagement kommt
es neben den Vereinszielen dabei auch immer auf das persönliche Interesse
und die Fachkenntnisse an. Nähere Auskünfte vor allem zur Mitarbeit
als Güteprüfer gibt Ihnen auf Anfrage die Geschäftsstelle.
zum
Anfang
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