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für Niedrigenergie-Häuser, Passivhäuser und andere Gebäude in besonders energiesparender BauweiseDer Weg zum Gütezeichen steht jedermann offen, der mit dem Bauvorhaben wirtschaftlich verbunden ist. Er muß für das Bauvorhaben insoweit Entscheidungsverantwortung haben, als er die maßgeblichen Ausführungsdetails der Planung oder Bauausführung festlegen kann. Antragsteller können sowohl Bauleute und gewerbliche Investoren, Planer oder Fachplaner, Bauträger, Hausbaufirmen oder Bauvermittler sein.Der formale Rahmen des Prüfverfahrens ist in den "Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens Niedrigenergie-Bauweise" geregelt, die Sie hier downloaden können. Kurzfassung: Der Antrag auf ein Gütezeichen wird direkt an die Gütegemeinschaft gestellt. Parallel dazu wählt sich der Antragsteller einen der von der Gütegemeinschaft akkreditierten Güteprüfer aus und beauftragt diesen mit der Begutachtung nur der Planung oder der Planung und Bauausführung seines Bauvorhabens. Die Adreßliste der Güteprüfer können Sie in der Rubrik Kontakte lesen oder als PDF-Datei downloaden. Der Güteprüfer untersucht Einhaltung aller Anforderungen und erstellt hierüber ein Kurzgutachten. Er leitet dieses dem zentralen Güteausschuß zu, der eine Stichprobenkontrolle vornimmt. Der Vorstand der Gütegemeinschaft verleiht bei positiver Empfehlung des Güteausschusses die Gütezeichen mit Nutzungsrechten. |
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